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   BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22   

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BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22 (https://dejure.org/2023,21576)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22 (https://dejure.org/2023,21576)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - AnwZ (Brfg) 25/22 (https://dejure.org/2023,21576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (BVerfGE 95, 322, 327).

    In einem überbesetzten Spruchkörper muss daher ein im Vorhinein aufgestellter generell-abstrakter Mitwirkungsplan bestehen, der mit der notwendigen Bestimmtheit die Heranziehung der einzelnen Richter zu den Verfahren festlegt (BVerfGE 95, 322, 328; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZR 151/15, juris Rn. 3).

  • BGH, 10.01.2023 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Ablehnung des Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22
    Der Senat hat diese mit Beschluss vom 10. Januar 2023 (AnwZ (Brfg) 10/22, juris), dem Kläger zugestellt am 3. Februar 2023, zurückgewiesen.

    In seinem Schriftsatz vom 28. Oktober 2022 hat er mit Hinweis auf die im Verfahren AnwZ (Brfg) 10/22 erhobene Anhörungsrüge ausgeführt, dass das Rechtsschutzbedürfnis für den vorliegenden Antrag auf Zulassung der Berufung fortbestehe, da über die Anhörungsrüge noch nicht entschieden sei.

  • BVerfG, 15.09.2020 - 1 BvR 2435/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22
    Allein der Verweis auf die Anzahl der Mitglieder des Senats reicht nicht aus, um einen Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darzulegen (vgl. BVerfG, WM 2020, 1912 Rn. 27 f.).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 151/15

    "Überbesetzung" von Spruchkörpern mit einem überschießenden Mitglied;

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22
    In einem überbesetzten Spruchkörper muss daher ein im Vorhinein aufgestellter generell-abstrakter Mitwirkungsplan bestehen, der mit der notwendigen Bestimmtheit die Heranziehung der einzelnen Richter zu den Verfahren festlegt (BVerfGE 95, 322, 328; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZR 151/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 08.11.2018 - AnwZ (Brfg) 51/17

    Bestandskraft des Widerrufs der Zulassung des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 25/22
    Dem entsprechend besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung eines angegriffenen Widerrufsbescheids und einer hierzu ergangenen Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs nicht, wenn die Rechtsanwaltszulassung bereits aus anderen Gründen bestandskräftig widerrufen worden ist; es fehlt dann an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes (Senat, Beschluss vom 8. November 2018 - AnwZ (Brfg) 51/17, juris Rn. 4 mwN).
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